Gefährliche Gegenstände
Um Ihre Sicherheit an Bord zu gewährleisten, ist die Mitnahme einiger Gegenstände im Gepäck oder im Handgepäck gesetzlich verboten.
Folgende gefährliche Güter dürfen Sie weder persönlich noch in Ihrem Gepäck mit sich führen:
Die Mitnahme von elektronischen Fortbewegungsmitteln, die mit Lithium-Batterien betrieben werden (Hoverboards, Mini-Segways, Airwheels und Solowheels) ist sowohl in aufgegebenem Gepäck, als auch im Handgepäck an Bord von Flugzeugen untersagt. Diese Regelung gilt unabhängig von der Leistung der Batterie.
Folgende gefährliche Güter dürfen ausschließlich in der Kabine transportiert werden, Streichhölzer und Gasfeuerzeuge nur am eigenen Körper.